Gesetze / Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbBerAufhV 4§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.